Gesetze und Verordnungen
im Bereich Klimaanlagen in Österreich
Der Betrieb und die Installation von Klimaanlagen in Österreich unterliegen einer Reihe von Gesetzen und Verordnungen. Diese Regelungen dienen dazu, die Energieeffizienz zu steigern, den Klimaschutz zu fördern und die Sicherheit der Geräte zu gewährleisten.
Energieeffizienzgesetz (EEffG)
OIB-Richtlinien
Kälteanlagenverordnung (KAV)
F-Gase-Verordnung (EU-Verordnung Nr. 517/2014)
Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G)
Bauverordnungen der Bundesländer
CE-Kennzeichnung und Normen
Reindl Kälte ist Ihr Partner in Sachen Kälte- und Klimaanlagen
Die gesetzlichen Vorgaben und Verordnungen im Bereich Klimaanlagen in Österreich zielen darauf ab, den Energieverbrauch zu senken, die Umwelt zu schützen und die Sicherheit der Geräte zu gewährleisten. Wir von Reindl Kältetechnik als Ihr Kälteexperte und Installateur Ihrer Klimaanlagen sind mit diesen Regelungen bestens vertraut, um die Einhaltung sicherzustellen und für unsere Kunden moderne, hochwertige, energiesparende und gesetzeskonforme Kälteanlagen zu installieren, mit denen diese viele Jahre höchst zufrieden sind.
Seit 01.01.2009 gibt es neue Gesetze und Verordnungen, die auch Sie als BetreiberIn einer Kälteanlage betreffen. Diese Gesetze sind zum Teil EU-Verordnungen und zum Teil Verordnungen der Bundesregierung.
Um Ihnen das Lesen der gesamten Texte zu ersparen, haben wir versucht die Punkte auch für Laien verständlich zusammenzufassen. Einer der wichtigsten Punkte ist die Umrüstung von Kälteanlagen, die mit altem Kältemittel befüllt sind. Die meisten dieser Anlagen sind uns bekannt. Wir werden im Laufe der Wartungsarbeiten auf Sie zukommen, bitten Sie aber dennoch die Anlagen einzeln zu prüfen und bei Unsicherheiten Kontakt mit uns aufzunehmen. Wir beraten Sie gerne individuell!
Grundsätzlich ist es möglich mit relativ geringem Aufwand ein Ersatzkältemittel für bereits bestehende Anlagen einzufüllen, um die Anlagen weiterhin betreiben zu können. Es ist jedoch unumgänglich jede Anlage einzeln zu prüfen, ob eine Umrüstung oder eine Erneuerung wirtschaftlicher ist. In erster Linie trifft diese Verordnung Kälteanlagen, die älter als etwa 15 Jahre sind. Neuere Anlagen wurden bereits mit neueren Kältemitteln errichtet. Alle anderen Punkte erfüllen wir bereits für Sie oder wir kommen in Rahmen der Wartungen auf Sie zu.
Des Weiteren weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass sowohl Eingriffe als auch Wartungsarbeiten an Anlagen ausschließlich von zertifizierten KältetechnikerInnen eines zertifizierten Unternehmens durchgeführt werden dürfen. Dies beinhaltet auch, dass keine Kältemittel an unbefugte Personen abgegeben werden dürfen.
Reindl Kälte ist Ihr Partner in Sachen Kälte- und Klimaanlagen
Die gesetzlichen Vorgaben und Verordnungen im Bereich der Kälte- und Klimatechnik in Österreich zielen darauf ab, den Energieverbrauch zu senken, die Umwelt zu schützen und die Sicherheit der Geräte zu gewährleisten. Wir von Reindl Kältetechnik als Ihr Kälteexperte sind mit diesen Regelungen bestens vertraut, um die Einhaltung sicherzustellen und für unsere Kunden moderne, hochwertige, energiesparende und gesetzeskonforme Kälteanlagen zu installieren, mit denen diese viele Jahre höchst zufrieden sind.