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Gesetze | Verordnungen

Gesetze und Verordnungen

Sehr geehrter Kunde,

ab 01.01.2009 gibt es neue Gesetze und Verordungen die auch Sie als Betreiber von Kälteanlagen betreffen. Diese Gesetze sind zum Teil EU Verordnungen und zum Teil Verordnungen der Bundesregierung.

 

Um Ihnen die das Lesen der gesamten Texte zu ersparen haben wir versucht die Punkte auch für Menschen die nicht ständig  mit dieser Materie zu tun haben, verständlich zusammenzufassen. Einer der wichtigsten Punkte ist aber das Umrüsten von Kälteanlagen die noch mit dem Kältemittel R22  befüllt sind. Die meisten Anlagen sind uns bekannt und wir werden im Laufe des Jahres auf Sie zukommen. Wir bitten Sie dennoch die Anlagen einzeln zu prüfen und bei Unsicherheit Kontakt mit uns aufzunehmen. Wir beraten Sie gerne individuell.

 

Grundsätzlich ist es möglich mit relativ geringem Aufwand ein Ersatzkältemittel für bereits bestehende Anlagen einzufüllen wobei man die Anlagen weiterhin betreiben kann. Es ist jedoch unumgänglich jede Anlage einzeln zu prüfen ob eine ümrüstung oder doch eine Erneuerung wirtschaftlicher ist. In erster Linie wird es Kältenanlagen betreffen die ca. älter als 15 Jahre sind, alle neueren Anlagen wurden bereits mit neueren Kältemitteln errichtet. Alle anderen Punkt werden für Sie als Kunde von uns zum Teil bereits erfüllt oder wir kommen in Rahmen der Wartungen auf Sie zu.

 

Warum kommen wir bereits jetzt auf Sie zu? 

Um im Frühjahr 2010 nicht überlastet zu sein und frühzeitig jedoch nicht zu spät Maßnahmen für Ihre betriebsichere Kälteanlage treffen zu können.

Verbindliche Pflichten für Betreiber von Kälteanlagen

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Verbot des Kältemittels R22

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447.Verordnung vom 10.12.2002, Industriegasverordnung &139. Verordnung vom 21.06.2007, Novellierung zur 447. VO.

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